Betriebliche Sozialleistungen

Betriebsrente

Betriebsrente

Vor über 100 Jahren starteten die ersten Betriebsrenten in Deutschland für ein auskömmliches Leben im Ruhestand.

Mehr

Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung

Eigenverantwortlich eine Altervorsorge aufbauen. Zuschuss und Steuervorteile ermöglichen vieles.

Mehr

bBU o. Grund​fähigkeiten

Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeiten

Betriebliche Berufsunfähigkeit- oder Grundfähigkeitenabsicherung. Einkommenssicherung wenn der Körper nicht mehr mitmacht.

MEHR

bKV

bKV Krankenzusatzversicherung

Betriebliche Krankenzusatzabsicherung, schneller zum Facharzt und Budget für ungeplante Kosten.

Mehr

bPfL

Pflegelösung

Betriebliche Pflegelösung, damit das Kümmern um nahe Angehörige einfacher wird.

Mehr

bUV

Unfallversicherung 7*24

Betriebliche Unfallversicherung, für den Fall, dass mal etwas schiefgeht. Im Betrieb und in der Freizeit, 24 Stunden.

Mehr

Prozesse

Prozesse Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung, 
eine Herausforderung im täglichen Umgang.

Mehr

BRSG

Prozesse Entgeltumwandlung

Wissenswertes zum Betriebsrentenstärkungsgesetz
Worauf muss man achten.

Mehr

Versorgungsordnung

Versorgungsordnung

Wegen der Änderungen des Betriebsrentengesetzes nicht verzichtbar.

Mehr

Zeitwertkonto

Zeitwertkonto

Ein Personalinstrument mit viel Potenzial, allerdings etwas aufwendiger in der Handhabung.

Mehr
Betriesrente

Betriebsrente

Die Betriebsrente, ein starkes Argument für alle Mitarbeiter.

Die arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente ist günstiger als man denkt.

Die gesetzliche Unverfallbarkeit sorgt für Bindung.

Für die Lohngruppen im unteren Segment ist die Betriebsrente leicht zu finanzieren. 
Der § 100 EStG erlaubt unter bestimmten Bedingungen eine direkte Lohnsteuergutschrift.

Gerade die Jüngeren machen sich Sorgen ob die gesetzliche Rente eine ausreichende Versorgung bietet.
Mitarbeiter mit dem deutschen Durchschnittseinkommen (38.901 EUR p.a.) erhalten einen Entgeltpunkt (EP). Bei 45 Arbeitsjahren sind dies 45 EP oder ca. 1.538 EUR brutto monatlich. Das ist nicht ausreichend um den Lebensstandard zu halten. Der Konsum des Einzelnen wird sinken.
Eine Betriebsrente kann hier mildern.

Entgeltumwandlung

Sparen aus dem Brutto, steuerfrei eine Zukunftsvorsorge aufbauen.
Simulation

Ihr Mitarbeiter hat einen gesetzlichen/tariflichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Optimal gestaltet ein Gewinn für ArbG und ArbN.
Ein Matching Modell jenseits der gesetzlichen Vorgaben sorgt für ein positives Unternehmensimage. 
Es ist attraktiv für neue Mitarbeiter und erhöht das Versorgungsniveau Ihrer Mitarbeiter.
Eine Versorgungsordnung regelt alles.

Warum ist die Entgeltumwandlung für Mitarbeiter interessant? 
Mitarbeiter mit dem deutschen Durchschnittseinkommen (38.901 EUR p.a.) erhalten einen Entgeltpunkt (EP). Bei 45 Arbeitsjahren sind dies 45 EP oder ca. 1.538 EUR brutto monatlich. Das ist nicht ausreichend um den Lebensstandard zu halten. Der Konsum des Einzelnen wird sinken.
Selbstbestimmt für Zusatzeinkommen sorgen.

Berufsunfähigkeit
Grundfähigkeiten

Finanzierung aus dem Brutto, steuerfrei und mit wenigen Gesundheitsfragen.

Die Berufsunfähigkeitsabsicherung über den Betrieb hat hohe Attraktivität wegen der stark einschränkten Gesundheitsprüfung oder einer Gesundheitserklärung durch den ArbG.

Für manchen Mitarbeiter die einzige Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsabsicherung zu erhalten.

Für Top- ArbG gehört sie dazu, als OnTop Leistung oder auch mischfinanziert durch ArbG und ArbN.

Warum ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung für Mitarbeiter interessant? 
Die gesetzliche Absicherung über die Erwerbsminderungs-rente deckt nur einen geringen Teil der Einkommens-verluste ab.
Über Entgeltumwandlung ein wertvoller Schutz zum halben Preis, die Nutzung der ​Entgeltumwandlung zur ergänzenden Absicherung.

Die Gesundheitsprüfung ist stark vereinfacht.

Betriebliche
Krankenversicherung

Zusätzlich zum Arbeitslohn, steuerfrei und ohne Gesundheitsfragen, ein echtes Plus

Die betriebliche Krankenversicherung bKV, win/win für ArbG und ArbN.
Richtig gestaltet meist auch steuerfrei.
Sie steigern Ihre Sozial­kompetenz und zeigen sich verantwortungsvoll.
Sie fördern die Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter.
Weniger Fehlzeiten, wegen besserer Vorsorge und Heilungschancen, sowie ein schnellerer Termin beim Facharzt.
Weniger Produktions- und Gewinnausfälle.

Warum ist die betriebliche Krankenversicherung für Mitarbeiter interessant? 

Einfacher Zugang zu zusätzlichen Gesundheitsleistungen, meistens ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit.

Schließen der Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung.

Facharzttermine zeitnah wahrnehmen.

Betriebliche Pflegelösung

Pflege von Angehörigen und den Beruf unter einen Hut bringen belastet die Arbeitsleistung.

Das Ziel ist es die zeitliche, finanzielle, körperliche und emotionale Entlastung der pflegenden Mitarbeiter. 

Die betriebliche Pflegelösung ist ein vielfältiges Unterstützungsangebot und mit persönlichen Services sowie finanzieller Unterstützung.

Jeder 11. Beschäftigte übernimmt Verantwortung für eine pflegebedürftige Person - alles neben der beruflichen Tätigkeit.
Hier ist nicht nur Anteilnahme gefragt, sondern Substanzielles hilft direkt.

Die Pflege eines nahen Angehörigen ist eine Herzens-angelegenheit, die belastet, genau wie die finanzielle Unsicherheit.

Herauszufinden wie man Pflege organisiert ist eine weitere Herausforderung, die auch viel Zeit in Anspruch nimmt, leider muss man schnell eine Lösung finden. 

Vielfach erreicht man die entsprechenden Stellen aber nur tagsüber - damit trägt man es automatisch in den Betrieb. 

Die Pflegelösung reduziert die Doppelbelastung spürbar - ein echtes Zeichen an Ihre Mitarbeiter.

Betriebliche Unfallversicherung

Zusätzlich zum Arbeitslohn, steuerfrei und ohne Gesundheitsfragen, ein echtes Plus

Mit der betrieblichen Gruppenunfallversicherung schützen Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter weltweit und rund um die Uhr vor den finanziellen Folgen eines Unfalls, der während der Freizeit oder Arbeitszeit passiert.

Es ist eine attraktive Sozialleistung, welche die Bindung an Ihr Unternehmen steigern kann und das Finden von Mitarbeitern erleichtert.

Die kollektive Preisgestaltung macht es auch für kleinere Unternehmen machbar.

Die betriebliche Unfallversicherung für Ihre Mitarbeiter schließt die Lücke zur gesetzlichen Unfallversicherung, die nur bei Arbeits- oder Wegunfällen aufkommt. 

Gerade für aktive Mitarbeiter ist die 7*24 Stunden​ interessant.

Meist ohne Gesundheitsfragen. 

Die Absicherung mildert die finanziellen Belastungen, wenn man einen Unfall erleiden - z. B. für Haushaltshilfen, Umzüge, behindertengerechte Umbauten oder Reha-Maßnahmen.

Prozesse

Prozesse regeln den Umgang mit den Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge.
Entgeltumwandlung

BRSG

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Seit 01.01.2019 ist der AG Zuschuss zur bAV gesetzlich geregelt. 
Der Pflichtzuschuss beträgt 15% auf den Beitragsanteil des AN, soweit Sozialversicherung eingespart wird, also für die ersten 4% der BBG. 


Die Zuschussregelung ist ab dem 01.01.2022 auch für bestehende Zusage anzuwenden:    

                                  Verpflichtender AG-Zuschuss zusätzlich von 15% des Umwandlungsbetrags 

                                  Verpflichtend nur, soweit der Arbeitgeber tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge spart 

                                  Zuschuss ist zugunsten der Versorgung des Arbeitnehmers an den Versorgungsträger weiterzuleiten 
                                  
                                  Muss nicht zwingend in den gleichen Vertrag erfolgen aber Einheit der Zusage beachten 

                                  Es gilt sofortige Unverfallbarkeit 

                                  Tarifliche Regelungen bleiben unberührt 

                                 Gleiche steuerliche Regelungen wie Entgeltumwandlung 

                                 Gilt nicht für U-Kasse / Pensionszusage    

Die Umsetzung für bestehende Zusagen löst Aktivitäten aus:   

                                  Kann der bestehende ​Vertrag erhöht werden? Was macht man falls nein, Neuvertrag? 

                                  Die Integration in den bestehenden Beitrag erfordert die Erneuerung der Vereinbarungen und die Aktualisierung der                                                                  Personalabrechnung, evt. Aufgabe des Steuerberaters. 

                                  Es gibt bereits eine Zuschussregelung, wie ist diese ausgestaltet – Aktualisierung notwendig? 

                                  Der AG leistet bereits Zuschüsse, ist der Pflichtzuschuss damit abgegolten?     
  

Mögliche Folgen, falls der Pflichtzuschuss nicht umgesetzt wird:

                                  Wird die Verpflichtung nicht umgesetzt entsteht faktisch eine Pensionszusage ohne Rückdeckung. 

                                  Nicht in bAV umgesetzt könnte Schadenersatz gegenüber dem AN entstehen 

                                  Nicht in bAV umgesetzt könnt vorenthalten von Arbeitsentgelt entstehen 

                                  Vorenthalten von Entgelt kann Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen bedeuten

Versorgungsordnung

Versorgungsordnungen schaffen Sicherheit.
Wer weiß schon was vor Jahrzehnten geregelt wurde ohne Rückgriff auf Schriftliches.

Die Versorgungsordnung oder das Regelwerk wie die betriebliche Altersvorsorge im Unternehmen gestaltet ist.

Mündliche Überlieferungen über die Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge, 
verlieren den Bezug zu dem: Wie, Wo, Was und Warum.
Ein Grund bei 30 Jahren Haftung vorsichtig zu agieren.

Bestehende Regelungen zu Zuschüssen verlangen Klarheit, vor allem seit es das BRSG gibt.

Die Versorgungsordnung, für Ihre neuen Mitarbeiter ein Marketinginstrument.

Damit festigt sich das Bild als Top Arbeitgeber und Ihr positives Unternehmensimage wird nach außen getragen.

Stichworte: 
Mitarbeiterfindung genauso wie Mitarbeiterbindung.